Allgemeine Infos

Aufgaben und Aufträge: Gutachter, Berater und Schlichter

Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten in welchen Tatsachen festgestellt oder Ursachen ermittelt werden. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Weiterhin sind sie als Schiedsgutachter tätig:

Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

Probleme in der EDV bzw. Informationsverarbeitung sind im Vorfeld nur sehr selten genau einem Teilbereich (Hardware, Software, Telekommunikation, Internet, ...) zuzuordnen und treten oft an deren Schnittstellen auf.

Unsere EDV-Gutachten / IT-Expertisen / Schiedsgutachten / Dienstleistungen EDV-Sachverständiger umfassen daher ganzheitlich den gesamten Bereich der Informationsverarbeitung:

- Hardware / Technik

- Software / Systemanalyse / Konzeption / Programmiertechnik

- Datenschutz / Datensicherung / Datenrettung / Computer Forensik

- Internet

- Telekommunikation

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